KONDE - Kompetenznetzwerk Digitale Edition

Weißbuch

Digitalisierungsrichtlinien (Bilddigitalisierung) TEI Download PDF Download

Klug, Helmut W. ; helmut.klug@uni-graz.at

Bei der Bilddigitalisierung historischer Quellen müssen laut den DFG-Praxisregeln Digitalisierung (S. 14–20) eine Reihe von Aspekten beachtet werden, die grundlegende Maxime könnte aber lauten: „Als Untergrenze sollte daher eine Scanauflösung für die Digitalisate gewählt werden, bei der die Details einer Vorlage vollständig in einer gleichgroßen Reproduktion wiedergegeben werden können.“ (S. 15) Zu beachten sind die technischen Parameter Auflösung und Farbtiefe.

Auflösung: Als Standardauflösung sollten immer 300 dpi veranschlagt werden. Abhängig von der Vorlage muss dieser Wert individuell angepasst werden. Diese Anpassung richtet sich einerseits nach der Größe der Vorlage, aber auch nach deren Detailreichtum, z. B.:

  • Textwerke, Grafiken und fotografische Aufsichtvorlagen: 300 dpi, Ziel: 1:1-Abbildung/Druck.
  • Kleinbildnegativ: 3000 dpi, Ziel: Druckrepräsentation in 24x36 cm.
  • Fotografie (10x13): 800 dpi, Ziel: 1:1-Abbildung/Druck
  • Großvorlagen (z. B. Plakate) für hohen Betrachtungsabstand: 150 dpi, Ziel: 1:1-Abbildung/Druck

Die technischen Voraussetzungen des Aufnahmemediums sollten grundsätzlich so gut wie möglich ausgenutzt werden, da dies immer einen Mehrwert in der späteren Weiterver/bearbeitung der Digitalisate bringt.

Farbtiefe: Höhere Farbtiefe schafft eine größere Farbdifferenzierung, was bewirkt, dass bei einer späteren Bearbeitung weniger Farbinformationen verloren gehen: „Für die Sicherung des finalen digitalen Master ist eine Farbtiefe von 8 Bit pro Kanal, d. h. 24 Bit ausreichend, da die heute gängigen Ausgabe- und Anzeigegeräte nur eine Tonwertwiedergabe mit 8-Bit-Differenzierung unterstützen.“ (DFG-Praxisregeln Digitalisierung, S.17)

Für die Erstellung digitaler Archivmaterialien aus Textwerken usw. wird folgender Workflow bei digitalfotografischer Reproduzierung vorgeschlagen:

  • Erstellung der digitalen Kopie im Rohdatenformat der Kamera (RAW) bei maximaler Größe und einer Farbtiefe von 14 oder 16 Bit pro Farbkanal unter Zuhilfenahme eines Graukeils oder einer Farbpalette.
  • Bildkorrekturen sollten an diesen Originaldaten mit der Software des Kameraherstellers gemacht werden.
  • Bildbearbeitungen sollen sich ausschließlich auf Farb- und Tonwertkorrekturen beschränken und werden bei 16 Bit Farbtiefe/Kanal vorgenommen.
  • Konvertierung des Originals vom Kamera-RAW in eine Masterdatei mit 24 Bit/RGB oder 8 Bit/Graustufen als archivtaugliche Datei.

Literatur:

Zitiervorschlag:

Klug, Helmut W. 2021. Digitalisierungsrichtlinien (Bilddigitalisierung). In: KONDE Weißbuch. Hrsg. v. Helmut W. Klug unter Mitarbeit von Selina Galka und Elisabeth Steiner im HRSM Projekt "Kompetenznetzwerk Digitale Edition". Aufgerufen am: . Handle: hdl.handle.net/11471/562.50.63. PID: o:konde.63